| 1. |
Das Trainings-Ticket (Gutschein) berechtigt den jeweiligen Inhaber zu den nachfolgenden Nutzungsbedingungen drei Monate lang die Einrichtungen eines, nach seiner Wahl bestimmten Fitnessstudios, die der gebuchten Kategorie entspricht, zu nutzen, wobei sich die Auswahl der Fitnessstudios auf diejenigen beschränkt, die sich auf der Plattform www.findyourgym.de präsentieren. Pro Person kann nur einmal ein Ticket beim gleichen Studio eingelöst werden.
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| 2. |
Das Nutzungsentgelt für die drei Monate wurde entrichtet.
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| 3. |
Dieses vorliegende Formular und der Gutschein ist von seinem Inhaber beim auserwählten Studio vorzulegen. Name und Adresse des Inhabers und des Studios sind unten zu ergänzen. Damit kommt der Fitnessvertrag auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen zustande. Der auf dem Trainings-Ticket aufgedruckte Code wird durch Vorlage beim Studio aktiviert. Mit diesem Zeitpunkt laufen die drei Monate.
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| 4. |
Das Recht aus dem Trainings-Ticket kann nicht mehr geltend gemacht werden, sollten zwischen Ausstellung des Trainings-Tickets und dessen Vorlage bei einem Studio mehr als sechs Monate vergangen sein, wobei der Tag der Ausstellung den Fristbeginn bestimmt.
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| 5. |
Das Trainings-Ticket ist frei übertragbar. Dem jeweiligen Inhaber bzw. Dritten ist es untersagt, das Trainings-Ticket zu vervielfältigen. Mit der Erstaktivierung des oben stehenden Codes verliert der Schein seine Wirkung.
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| 6. |
Darüber hinaus gelten durch Aktivierung des Trainings-Tickets folgende Bestimmungen zwischen dem Inhaber und dem Studio:
| a) |
Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung sämtlicher Fitnessgeräte, die Teilnahme an angebotenen Gymnastik-/Aerobic-Kursen sowie die Nutzung von Wellness-Einrichtungen (soweit vorhanden).
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| b) |
Das Mitglied erhält vom Studio einen Trainingsplan sowie eine Einführungsstunde durch einen Trainer. Darüber hinausgehende Leistungen sind separat beim Studio zu buchen.
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| c) |
Der mit dem Studio zustande kommende Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
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| d) |
Nach Beendigung des Vertrages bestehen keine weiteren wechselseitigen Verpflichtungen mehr. Sollte das Mitglied das Studio weiter nutzen wollen, so hat es einen neuen Vertrag mit dem Studio abzuschließen.
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| e) |
Wird es dem Studio aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Während dieser Zeit ruht jedoch der Anspruch des Unternehmers auf Zahlung der Mitgliedsbeiträge, außer es handelt sich um einen verhältnismäßig geringfügigen Zeitraum von unter sieben Tage. Das Studio haftet nicht für Sachschäden, soweit dem Studio nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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| f) |
Das Studio ist berechtigt, die vom Mitglied angegebenen persönlichen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz elektronisch zu verarbeiten und zu nutzen. Der Umfang der Datennutzung erstreckt sich allein auf die unternehmerische Verwendung der Daten für das Studio.
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| g) |
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten des Unternehmens sind möglich. Eine Angebotsanpassung der Kurse an die jeweilige Nachfrage bleibt vorbehalten.
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| h) |
Die Hausordnung des jeweiligen Studios wird dem Mitglied ausgehändigt und gilt.
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| i) |
Mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen, abschließbaren Schränken unterzubringen und einzuschließen. Bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die in die Trainingsräume mitgebracht werden, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Diebstahl übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
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| 7. |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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